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Channel: Kommentare zu: Landgericht Berlin: Geschäftsführer haften für rechtswidrige Werbe-Emails des Unternehmens
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Von: Frank

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Deutschland ist das Land, in dem die Opfer zu Tätern gemacht werden. Es ist für manche Hacker so furchtbar leicht, sich in Systeme einzuschleusen, nichts ist sicher, wie in letzter Zeit besonders gut zu sehen ist. Und manche wissen vermutlich ganz gut, an wenn sie sich wenden müssen, um einen Hacker zu beauftragen der sich mit sowas auskennt.

Die Frage, wie ich einem konkurrierenden Webshop schaden könnte, ist in Deutschland extrem einfach zu beantworten: Man versendet vom gehackten System aus Spam oder Werbemail (was verdammt oft in solchen Fällen vorkommt) oder lädt KiPo Bilder hoch.
Dann läuft die Abmahnmaschinerie im ersten Fall ganz automatisch an und beweisen dass es ein Hacker war, ist manchmal gar nicht so leicht (da wären Logfiles mit IP wieder gut).

Aber Deutsche Richter ignorieren das („da das Interesse des Dritten als “Hacker” nicht erkennbar gewesen sei“), weil ja noch nie jemand jemals einen anderen beauftragt hatten, dem Konkurrenten zu schaden. DDoS Angriffe auf die Konkurrenz sind dann ja auch nur eine Erfindung, oder?


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