Ergänzend noch zu Frank (ich hab einfach zu lange zum Tippen gebraucht 😉 ):
Haftet ein der Fahrzeuginhaber, wenn sein Wagen gestohlen wird, und damit wahllos Passanten verletzt werden? Wohl kaum, wenn man nachweisen kann, dass das Auto dem „Standard“ entsprechend gegen Diebstahl gesichert war.
Da ist wieder das Thema Mitstörerhaftung. Keiner käme auf die Idee einen Messerhersteller oder Verkäufer zu verklagen, weil mit dem Messer jemand vorsätzlich verletzt wurde. Im Internet scheinen da aber andere Maßstäbe zu gelten. Irgendwie will das meinen Laien-Rechtssinn nicht ganz verstehen 😀